Heizungsmodernisierung – mutmaßliche Fördersätze
Das Gebäudeenergiegesetz 2024, ein polarisierendes Anliegen der aktuellen Bundesregierung, soll im September 2023 im Bundestag beraten und final beschlossen werden. Erste Informationen zu den mutmaßlichen Fördersätzen wurden bereits vorab vorgestellt.
Maximal 70 % Gesamtförderung
Die Gesamthöhe der Förderung soll auf 70 % der Investitionshöhe begrenzt sein. Konnten je Wohneinheit bisher EUR 60.000 für ein Einfamilienhaus als Maximalzuschuss pro Jahr und Wohneinheit erhalten werden, soll diese Maximalförderung nun auf EUR 30.000 begrenzt werden. Bei Mehrfamilienhäuser soll eine Staffelung nach Wohneinheit angesetzt werden. Aktuell ist geplant:
Wie bisher soll es auch die Möglichkeit geben, über die KfW-Bank zinsgünstige Förderkredite zu erhalten.